Norm: KO §32 Abs2
Rechtssatz:
Der Ehegatte eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft ist wie ein naher Angehöriger der Kommanditgesellschaft zu behandeln.
Entscheidungstexte 6 Ob 526/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 6 Ob 526/90 Veröff: SZ 63/27 6 Ob 117/98v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: KO §32 Abs2
Rechtssatz:
Im Konkurs eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind weder die Gesellschaft noch andere Gesellschafter als seine nahen Angehörigen zu behandeln. Auch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen anderer Art sind der Behandlung naher Angehöriger nach § 32 Abs 2 KO nicht gleichzustellen. Im Konkurs eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind weder die Gesel... mehr lesen...