Entscheidungen zu § 30 Abs. 1 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2007/3/29 2005/15/0081

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten einer näher bezeichneten GmbH herangezogen. Die Beschwerdeführerin sei seit der Gründung der GmbH als Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen. Sie habe gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer die GmbH vertreten. Der weitere Geschäftsführer, der auch Gesellschafter gewesen sei, sei selbständig vertretungsberechtigt gewesen. Über das Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.03.2007

RS Vwgh 2007/3/29 2005/15/0081

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob eine Anfechtbarkeit im Sinne der KO vorliegt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2001/15/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005150081.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.03.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/23 2001/15/0108

Die K GesmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Juni 1989 gegründet worden. Ihr alleiniger Geschäftsführer war der Beschwerdeführer. Mit Beschluss des Landesgerichtes für ZRS G vom 5. Juli 1996 wurde über das Vermögen der K GesmbH der Konkurs eröffnet. Mit Bescheid vom 24. Jänner 2000 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für Abgabenschulden der K GesmbH im Ausmaß von 694.396,50 S heran. Der Beschwerdeführer hafte als Geschäftsführer, weil die Abgaben mit diesem Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.2004

RS Vwgh 2004/11/23 2001/15/0108

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0057 E 25. September 2001 RS 3 Stammrechtssatz Ob bzw inwieweit vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtunwirksam bzw anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/16 2000/14/0162

Mit Bescheid vom 22. Mai 1997 zog das Finanzamt X den Beschwerdeführer als (ehemaligen) Geschäftsführer der F-GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der Gesellschaft (Umsatzsteuer 1993, Mai 1996 sowie Juli 1996 bis Februar 1997, Körperschaftsteuer 4. Quartal 1996 und 1. Quartal 1997, Dienstgeberbeitrag Mai 1996, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen 1995 sowie Juni 1996 bis März 1997, Kammerumlage 4. Quartal 1996, diverse Säumniszuschläge, Zwangss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.2003

RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0162

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §27 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes im Sinne der Konkursordnung ergibt sich keineswegs zwingend, dass der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer die Abgabenbehörde insgesamt bevorzugt befriedigt hat. Die Anfechtungsbestimmungen der Konkursordnung richten sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/25 96/14/0057

Der Beschwerdeführer war seit deren Gründung einziger Geschäftsführer einer GmbH und an ihr zu 95 % beteiligt. Mit am 5. Oktober 1992 beim Finanzamt eingelangtem Schreiben beantragte die GmbH Eilnachrichtverzichtserklärungen zur Vorlage beim Bundesminister für Inneres, beim Bundesminister für Landesverteidigung und bei der Österreichischen Postzeugverwaltung auszustellen. Nachdem das Finanzamt festgestellt hatte, die aushaftenden Abgabenschulden von rund 154.000 S seien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.2001

RS Vwgh 2001/9/25 96/14/0057

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Ob bzw inwieweit vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtunwirksam bzw anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgaben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.2001

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