Entscheidungen zu § 201 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1997/5/23 8Ob121/97w, 8Ob243/97m, 8Ob127/98d, 8Ob342/98x, 8Ob347/99h, 8Ob147/00a, 8Ob56/01w,

Norm: KO §175 Abs2KO §183 Abs1KO §183 Abs1 Z3KO §200 Abs2KO §201 Abs1KO §201 Abs2
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Privatkonkurses wird unter anderem die Bescheinigung der Erwartung, daß der Zahlungsplan erfüllt werde, vorausgesetzt. Dabei wird nur durch eine einigermaßen realistische Erwartung diese Antragsvoraussetzung erfüllt. Bei monatlichen Ausgaben in annähernd doppelter Höhe des Einkommens begründet der Nachweis von einigen erfolgten... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1997

RS OGH 1997/3/6 53R62/97t

Norm: KO §199KO §201 Abs2KO §183 Abs5
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über den Antrag auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens kommt es nicht darauf an, ob Restschuldbefreiung zu erwarten ist. Eine amtswegige Abweisung findet nicht statt. Der Einleitungsantrag ist nur über Antrag eines Konkursgläubigers bei Vorliegen eines Einleitungshindernisses nach § 201 Abs 1 KO abzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1997

Entscheidungen 1-2 von 2

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