Norm: KO §2 Abs1ZPO §269
Rechtssatz: Die mit dem Anschlag des Konkursediktes an der Gerichtstafel eintretende Wirksamkeit der Konkurseröffnung ist eine von diesem Zeitpunkt an gerichtsbekannte Tatsache. Die Eröffnung eines ausländischen Konkursverfahrens ist jedoch im Inland nicht gerichtsbekannt. Entscheidungstexte 3 Ob 51/88 Entscheidungstext OGH 22.06.1988 3 Ob 51/88 ... mehr lesen...
Im Vergleich des LG für ZRS Wien vom 25. 11. 1966, 18 Cg 110/66, verpflichtete sich Karl P, für den Fall der Scheidung ihrer Ehe an die betreibende Partei monatlich 8000 S Unterhalt unter Ausschluß jeder späteren Änderung dieser Verpflichtung zu leisten. Über das Vermögen des Unterhaltsschuldners wurde am 11. 3. 1981 zu S 38/81 des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Masseverwalter ist der Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter F. Am 10. 8. 1981 beantragte die betreibende Partei mit d... mehr lesen...
Norm: KO §2 Abs1KO §76
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung sind nicht an ihre Anmerkung im Grundbuch geknüpft. Entscheidungstexte 5 Ob 66/64 Entscheidungstext OGH 23.04.1964 5 Ob 66/64 Veröff: SZ 37/64 = EvBl 1964/349 S 497 = NZ 1964,101 5 Ob 18/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 5 Ob 18/79 ... mehr lesen...
Am 28. November 1937 vermietete die Eigentümerin des Hauses Wien I., S.-Gasse 15, dem Gastwirt Johann R. Parterre- und Souterrainräume zum Betriebe eines Gast- und Kaffeehauses. Im Punkt 8 des Vertrages wird ausdrücklich festgelegt, daß der Mieter berechtigt ist, seinen Geschäftsbetrieb - also das Unternehmen - zu verkaufen oder zu verpachten und dem Käufer oder Pächter das Bestandobjekt zu überlassen, wozu allerdings die Zustimmung der Hausverwaltung als erforderlich vereinbart wurde... mehr lesen...