Entscheidungen zu § 187 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1997/10/14 43R762/97w

Norm: KO §181KO §186KO §187KO §7AußStrG §2 Abs2 Z1
Rechtssatz: Schuldenregulierungsverfahren als Unterbrechungsgrund für das außerstreitige Unterhaltsverfahren Entscheidungstexte 43 R 762/97w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 14.10.1997 43 R 762/97w Schlagworte Schuldenregulierungsverfahren, Unterbrechung des außerstreitigen Unter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1997

RS OGH 1976/9/14 3Ob129/76, 1Ob687/85, 2Ob142/07g, 3Ob3/18i

Norm: EO §294 KKO §12 Abs3KO §187KO §325
Rechtssatz: § 12 Abs 3 KO gilt auch bei Überweisung gepfändeter Geldforderungen, weil auch hier der Grundsatz gelten muss, dass jene Gläubiger, welche ein richterliche Pfandrecht 60 Tage vor Konkurseröffnung erworben haben, rechtlich nicht anders als die übrigen Konkursgläubiger gestellt sein sollen (ebenso SZ 32/126 ua); es hat in diesem Fall der Drittschuldner grundsätzlich an den Masseverwalter zu za... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1976

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten