Entscheidungen zu § 156 Abs. 2 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/25 89/15/0106

Die Beschwerdeführerin ist Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 18. März 1987 der Konkurs eröffnet (9 S nn/nn des Handelsgerichtes Wien). Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß §§ 7, 54 WAO für die in der Zeit von Juni bis Dezember 1986 bei der Gesellschaft fällig gewordene Lohnsummensteuer von S 30.000,-- in Anspruch genommen. In der gegen d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.06.1990

RS Vwgh 1990/6/25 89/15/0106

Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
Norm: AusgleichsO §53 Abs1;AusgleichsO §53 Abs2;KO §156 Abs1;KO §156 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 459;
Rechtssatz: Durch den (Zwangs-)Ausgleich wird der Ausgleichsschuldner bzw Gemeinschuldner auch gegenüber den Bürgen und anderen Rückgriffsberechtigten nach Maßgabe der Bestimmungen des Ausgleichs befreit. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1990

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