Entscheidungen zu § 12a Abs. 6 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2004/3/12 8Ob4/04b, 8Ob28/07m, 8Ob13/09h, 8Ob104/15z

Norm: KO §12a Abs6
Rechtssatz: Das Erlöschen von Aus- oder Absonderungsrechten nach Abs 1 und 3 dieser Gesetzesstelle ist kalendermäßig leicht erfassbar und bedarf keines Beweisverfahrens. Es kann daher mit einer formfreien Mitteilung das Auslangen gefunden werden. Entscheidungstexte 8 Ob 4/04b Entscheidungstext OGH 12.03.2004 8 Ob 4/04b Veröff: SZ 2004/31 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.2004

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