Entscheidungen zu § 122 Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1964/11/6 1Ob154/64, 5Ob62/65, 1Ob74/65, 1Ob68/65, 1Ob63/65, 8Ob279/65, 1Ob23/68, 5Ob150/69,

Norm: KO §3 Abs1KO §81 Abs3KO §119 Abs5 DKO §122 Abs2
Rechtssatz: Der Gemeinschuldner ist während des Konkursverfahrens zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die aus Pflichtverletzungen des Masseverwalters oder des Konkursgerichtes abgeleitet werden, legitimiert, allerdings kann er, wenn ihm die Forderung nicht zur freien Verfügung überlassen wurde, nur Zahlung in die Konkursmasse verlangen, worauf allenfalls auch von Amts wegen zu er... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1964

RS OGH 1964/10/15 5Ob248/64, 8Ob279/65, 5Ob261/66, 5Ob304/86, 5Ob304/87, 8Ob43/89, 9ObA237/91, 9ObA1

Norm: JN §1 DVkKO §81 Abs3KO §122 Abs2
Rechtssatz: Über geltend gemachte Ansprüche gegen den Masseverwalter aus der pflichtwidrigen Führung seines Amtes bezüglich eines dem Befriedigungsfonds aller Konkursgläubiger zugefügten Vermögensnachteiles ist vor Beendigung des Konkursverfahrens vom Konkursgericht im Rahmen des Rechnungslegungsverfahrens nach den §§ 121 ff KO zu entscheiden. Nach der Beendigung des Konkursverfahrens oder nach rechtskräft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1964

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