Entscheidungen zu § 113a Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1997/5/28 9ObA39/97v, 3Ob25/98t, 10ObS215/01t, 10ObS375/01x, 10ObS233/02s, 10ObS54/11f, 10ObS

Norm: KO §1KO §113a Abs2KO §181KO §187 Abs1 Z5
Rechtssatz: Auch im Schuldenregulierungsverfahren gilt die durch § 1 KO verfügte Spaltung des Schuldnervermögens in die Konkursmasse einerseits und in das konkursfreie Vermögen andererseits. Nicht in die Konkursmasse fällt der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens. Entscheidungstexte 9 ObA 39/97v Entscheidungstext OGH 28.05.1997 9 ObA 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1997

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