Entscheidungen zu § 113a Abs. 2 KO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 2017/11/14 9ObA39/97v, 3Ob25/98t, 10ObS215/01t, 10ObS375/01x, 10ObS233/02s, 10ObS54/11f, 10Ob

Norm: KO §1KO §113a Abs2KO §181KO §187 Abs1 Z5
Rechtssatz: Auch im Schuldenregulierungsverfahren gilt die durch § 1 KO verfügte Spaltung des Schuldnervermögens in die Konkursmasse einerseits und in das konkursfreie Vermögen andererseits. Nicht in die Konkursmasse fällt der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens. Auch im Schuldenregulierungsverfahren gilt die durch Paragraph eins, KO verfügte Spaltung des Schuldnervermögens in die Konku... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1997

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten