Der Ehegatte der Beschwerdeführerin, ein selbständig tätiger Arzt, verstarb am 29. August 1982 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch ihre beiden minderjährigen Kinder gaben zu je einem Drittel des Nachlasses bedingte Erbserklärungen ab, die mit Beschluß des Verlassenschaftsgerichtes vom 10. November 1982 angenommen wurden. In dem von einem öffentlichen Notar am 20. Oktober 1983 erstellten Protokoll zur Durchführung der Verlassenschaft... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §813;ABGB §815;BAO §19 Abs1;KO; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 468;
Rechtssatz: Wird eine Gläubigerkonvokation nicht durchgeführt, so hat dies gem § 815 ABGB zur Folge, daß der Erbe die Gläubiger des Erblassers nach der gesetzlichen Ordnung, somit nach den Vorschr... mehr lesen...