Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom römisch 40 , mit folgendem
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA- XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA- XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA- XXXX , mit folgendem
Spruch: erlassen: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) das hier angefochtene Straferkenntnis vom 26.01.2018, GZ FMA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer"; auch "BF1") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer", Auch "BF4") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer", auch "BF2") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer", auch "BF3") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer"; auch "BF1") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer", auch "BF4") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer", auch "BF2") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an XXXX als Beschuldigten (im Folgenden "Beschwerdeführer"; auch "BF3") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 04.12.2017, richtet sich an römisch 40 als Beschuldigten (im Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2015 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin in Bezug auf das halbautomatische Gewehr XXXX beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) die Erlassung eines Bescheides hinsichtlich der Bewilligungspflicht für Ein -, Aus- und Durchfuhr nach dem Kriegsmaterialgesetz bzw. die "Bestätigung" es sich bei der genannten Sch... mehr lesen...