Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: Beschwerdeführer1, auch BF1) in seiner Funktion als Vorstand der XXXX AG (in Folge: haftungspflichtige Gesellschaft, auch Emittentin; auch Beschwerdeführer2, auch BF2) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts der Verletzung von Bestimmungen des § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX -Unternehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (in Folge: Beschwerdeführer1, auch BF1) in seiner Funktion als Vorstand der XXXX AG (in Folge: haftungspflichtige Gesellschaft, auch Emittentin; auch Beschwerdeführer2, auch BF2) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts der Verletzung von Bestimmungen des § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX -Unternehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schriftsatz vom 31.03.2015 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin in Bezug auf das halbautomatische Gewehr XXXX beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) die Erlassung eines Bescheides hinsichtlich der Bewilligungspflicht für Ein -, Aus- und Durchfuhr nach dem Kriegsmaterialgesetz bzw. die "Bestätigung" es sich bei der genannten Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin (BF) beantragte mit Schriftsatz vom 14.07.2014 die Feststellung, die halbautomatischen Gewehre römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (BF) beantragte mit Schriftsatz vom 14.07.2014 die Feststellung, die halbautomatischen Gewehre > SIG SAUER M 400, Kal. .223Rem, > SIG SAUER 516 Patrol, Kal. .223Rem, und > SIG SAUER 716 Patrol, Kal. .308Win, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 24.04.2013, zugestellt am 29.04.2013, lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 10.... mehr lesen...