Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX, Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "Se... mehr lesen...