Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der FMA (in Folge: belangte Behörde) vom 26.04.2016, GZ: XXXX, richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der FMA (in Folge: belangte Behörde) vom 26.04.2016, GZ: römisch 40 , richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 als Beschuldigten und enthält folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128671-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX, Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): 1. Die vorliegende Beschwerde von römisch 40 , Beschwerdeführer zu W210 2128674-1, richtet sich gegen das folgende Straferkenntnis der FMA vom 26.04.2016, dessen
Spruch: lautet (Hervorhebungen im Original): "Se... mehr lesen...