Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2000 ereignete sich in der Nähe des Flugplatzes Trieben bei einem Schleppflug eines Segelflugzeugs ein Unfall, bei dem der Kläger als Pilot und Uwe P***** als Passagier des Segelflugzeugs verletzt wurden und dieses beschädigt wurde. Der Erstbeklagte, ein Mitglied des zweitbeklagten Sportfliegerclubs, war Pilot, der Zweitbeklagte war Eigentümer und Halter, die Drittbeklagte war Haftpflichtversicherer des schleppenden Motorflugzeugs. Der Kläger begehrt... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 8. 2004 wanderte die Klägerin in Begleitung ihrer Familie und ihres Hundes in Weisspriach. Der Hund der Klägerin ging einen größeren Schäferhund an. Etwa zehn Minuten später ging die Beklagte mit dem Hund ihrer Schwiegermutter in Richtung Granklerhütte. Bei diesem Hund handelte es sich um einen Familienhund der Rasse Golden Retriever, der aufgrund des Hotelbetriebs der Beklagten und ihrer Schwiegermutter andere Menschen und Hunde gewöhnt war und sich diesen gegenüb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adem T*****, 2. Nefi T*****, vertreten durch Dr. Walter Geißelmann, Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Özcan Ü*****, 2. G***** Versicherung AG, ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 10. 2002 ereignete sich gegen 1.50 Uhr auf der L 200 in Bersbuch ein Verkehrsunfall, im Zuge dessen der von Andreas S***** (geboren am 26. 9. 1983) gelenkte und gehaltene PKW Audi 80, amtliches Kennzeichen *****, mit dem Kläger als Fahrgast von der Fahrbahn geriet und gegen eine Hausmauer prallte. Der mit dem Lenker namensgleiche Kläger (geboren am 27. 9. 1985) wurde schwer verletzt. Der Haftpflichtversicherer des Unfallfahrzeuges lehnte mit Schreiben v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas K*****, vertreten durch Rechtsanwälte Kreuzberger - Stranimaier - Köstner OEG in Bischofshofen, gegen die beklagten Parteien 1. Markus R*****, vertreten durch Mag. Siegfrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ging am 20. 8. 2003 mit einer Bekannten in einem Wald im Raum Gloggnitz auf einem Fitnessparcourweg spazieren. Die Frauen ließen ihre Hund frei laufen. Auch die Beklagte war mit ihrem ca 15 Monate alten, 30 kg schweren Hund im Wald spazieren. Ihr Hund war nicht angeleint und bewegte sich frei. Er entfernte sich von der Beklagten und lief von hinten kommend auf die Klägerin zu und stieß sie nieder. Beim Sturz erlitt die Klägerin einen Oberschenkel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 11. 2002 ging der Kläger mit seiner Hündin auf dem linken Treppelweg eines Flusses in Richtung einer Brücke. Am gegenüberliegenden Ufer ging die Beklagte mit dem Hund ihres Lebensgefährten in dieselbe Richtung. Die Hunde waren nicht angeleint. Mit Verordnung vom 20. 11. 1997 hat die Stadtgemeinde "für Hunde an allen öffentlichen Wegen und Plätzen einen Leinenzwang verordnet". Der Kläger begehrt mit der am 12. 6. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist der Haftpflichtversicherer des dem am 28. 8. 1968 geborenen Kläger gehörigen und von diesem gehaltenen PKWs Toyota, Kennzeichen *****. Der Kläger hatte dieses Fahrzeug am 1. 9. 1994 seiner damals 17 1/2-jährigen Freundin Carina B***** überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß diese über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Carina B***** lenkte den PKW des Klägers zum Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Haftpflichtversicherer eines dem Johann K***** gehörenden PKWs. Dieser hatte sein Fahrzeug am 1.9.1994 der damals 17 1/2 Jahre alten Beklagten überlassen, obwohl ihm bekannt war, daß sie über keine Lenkerberechtigung verfügte und sich auch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand. Die Beklagte lenkte diesen PKW zum Zwecke des "Autosurfens". Der Eigentümer des Fahrzeuges lag dabei mit einem Mitfahrer auf dem Autodach, e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295KHVG §2KHVG §4 Abs1 Z1
Rechtssatz: Handeln auf eigene Gefahr kann die Rechtswidrigkeit ausschließen. Ein echtes Handeln auf eigene Gefahr ist aber nur gegeben, wenn dem Gefährder keine Schutzpflichten gegenüber jenem obliegen, der die Gefahr kannte oder erkennen konnte, und dem daher eine Selbstsicherung zugemutet werden konnte. Unechtes Handeln auf eigene Gefahr liegt dagegen dann vor, wenn den Gefährder Schutzpflichten gegenüb... mehr lesen...
Begründung: Nach dem bisher festgestellten Sachverhalt betreibt die Klägerin mit ihrem Gatten gemeinsam eine Landwirtschaft. Am 8. August 1959 waren sie mit der Einbringung der Haferernte beschäftigt. Dabei ist ein zu breit beladener Erntewagen, der mit zwei Pferden bespannt war, im Scheunentor steckengeblieben. Da der Wagen mit der Kraft der Pferde allein nicht freigemacht werden konnte, haben die Klägerin und ihr Gatte den Beklagten, der mit seinem Traktor vorbeigefahren ist, ersu... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIVABGB §1295ABGB §1444 DeKHVG §2KHVG §4 Abs1 Z1KraftfVerkG §8
Rechtssatz: 1) "Stillschweigender Haftungsverzicht" und "Handeln auf eigene Gefahr" sind nur anzuwenden, wenn der (später) Verletzte erkannt hat, daß er sich in eine besondere Gefahrenlage begibt. 2) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit umfaßt der Haftungsverzicht nur dann, wenn sich diese aus den gefahrenerhöhenden, dem Fahrgast bekannten Umständen (zB Übermüdung ... mehr lesen...