Begründung: Der Kläger machte gegen die Beklagten Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 22.Oktober 1986 in Wels in der Höhe von S 18.388,-- sA mittels Mahnklage geltend. An dem Unfall waren der Kläger mit seinem PKW Ford Capri, pol. KZ. O-217.528 und der Erstbeklagte als Lenker des PKWs Volvo, pol. KZ. 0-744.649, dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die drittbeklagte Partei waren, beteiligt. Vorerst ergingen Zahlungsbefehle gegen sämtli... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3 KHVG 1987 §22 KHVG 1987 §24 KHVG 1987 §30 Z10 KHVG 1987 §36 KFG 1967 § 63 gültig von 01.08.1987 bis 01.08.1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 296/1987 KHVG 1987 § 22 gültig von 01.08.1987 bis 31.08.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 651/1994 KHVG 1987 § ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand Regreß aus dem Verkehrsunfall vom 15.8.1983 auf der A 1 im Gebiet von Steyrermühl. Das Erstgericht erließ am 9.12.1987 antragsgemäß den Zahlungsbefehl laut Klage. Die Zustellung der Klage samt Zahlungsbefehl erfolgte an beide Beklagte jeweils am 14.12.1987. Beide Beklagte erhoben gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Der vom Erstbeklagten erhobene Einspruch wurde am 23.12.1987 zur Post gegeben und langte a... mehr lesen...