Norm: KHVG §27KHVG §28
Rechtssatz: Gemäß §27 Abs1 KHVG1994 (früher §23 Abs1 KHVG 1987 bzw §63 Abs2 KFG [1967]) unterliegt der Schadenersatzanspruch des geschädigten Dritten gegen den Versicherer der gleichen Verjährung wie der Schadenersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherten; die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem die Verjährung des Schadenersatzanspruches gegen den ersatzpflichtigen Versicherten beginnt, endet jedoch s... mehr lesen...
Norm: KHVG §27
Rechtssatz: Die 10-jährige Verjährungsfrist ist keine absolute, sondern unterliegt der Hemmung und der Unterbrechung. Entscheidungstexte 2 Ob 242/99y Entscheidungstext OGH 22.03.2001 2 Ob 242/99y 2 Ob 113/18h Entscheidungstext OGH 17.12.2018 2 Ob 113/18h Auch; Beisatz: Mit Ablehnung gegenteiliger Rechtsansicht. (T... mehr lesen...