Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 NÖ GVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1997/5/13 5Ob136/97d, 5Ob157/16y

Norm: nö GVG §2 Abs1nö GVG §18 Abs1
Rechtssatz: Die Einräumung des Fruchtgenußrechts des Übergebers im Rahmen eines Übergabsvertrages über landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Liegenschaften bedarf gemäß § 2 Abs 1 nöGVG der Zustimmung der Grundverkehrsbehörde. Das Grundbuchsgericht hat aber lediglich zu prüfen, ob eine der in § 18 Abs 1 nöGVG genannten Bescheidausfertigungen vorliegt oder ob die Vertragsurkunde mit der Zustimmungserklär... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.05.1997

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