Norm: ABGB §1042 nö SHG §40nö SHG §45 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Für den Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Leistungsempfänger oder dessen Erben auf Ersatz der Kosten ist zwar der Rechtsweg eröffnet, sofern er die Leistungen, die an sich aufg... mehr lesen...