Norm: InvFG §29MRK Art6 II5a4
Rechtssatz: Das Rechtsmittelverfahren in Verfahren, in denen - wie hier - die Klage an einen Repräsentanten nach § 29 InvFG zugestellt werden soll, ist zweiseitig, weil damit in die als civil rights im Sinne des Art 6 EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung des behaupteten Repräsentanten eingegriffen wird. Diesem muss zur Wahrung der Chancengleichheit Gelegenheit geboten werden, die im Rechtsmittel angeführ... mehr lesen...
Norm: InvFG §29
Rechtssatz: Durch § 29 InvFG wurde ein spezieller österreichischer (Wahl)Gerichtsstand insbesondere für Klagen gegen ausländische Kapitalanlagegesellschaften und deren (ausländische) Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaften, die auf den Vertrieb von ausländischen Kapitalanlagefondsanteilen im Inland Bezug haben, geschaffen. Für diese Klagen ist das für den Repräsentanten örtlich zuständige Gericht zuständig. Dem Repräse... mehr lesen...