Norm: HVertrG 1993 §9 Abs3MaklerG §30 Abs2
Rechtssatz: Löst ein Versicherer einen Versicherungsvertrag vorzeitig auf, so entfällt der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers jedenfalls auch dann, wenn der dafür ausschlaggebende wichtige Grund aus der Sphäre des Maklers stammt. Entscheidungstexte 1 Ob 278/02t Entscheidungstext OGH 13.12.2002 1 Ob 278/02t Veröff: SZ 2002/170... mehr lesen...