Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb von 1. April 2004 bis 30. September 2007 eine Tankstelle in *****. Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertragsverhältnis wurde von der beklagten Partei zum 30. September 2007 durch Kündigung beendet. Der Kläger begehrt nach Kündigung des Tankstellen-Agenturvertrags als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Abs 1 HVertrG brutto 63.537 EUR sA. Diesen Anspruch errechnete der Kläger unter Zugrundelegung der letzten von ihm verdienten Jahresprovision von 115.67... mehr lesen...
Norm: dHGB §89b HVertrG 1993 §27 HVertrG 1993 § 27 heute HVertrG 1993 § 27 gültig ab 03.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2016 HVertrG 1993 § 27 gültig von 01.07.2006 bis 02.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2006 HVertrG 1... mehr lesen...
Begründung: Der Unternehmensgegenstand der Beklagten umfasst die Vermittlung von Versicherungsverträgen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen und die Beratung in Versicherungsangelegenheiten, die Vermittlung von Finanzierungen einschließlich der Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten, Leasingverträgen und Bausparverträgen, die Vermittlung von Wertpapieren, Anteilen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds und Veranlagungen, die Vermittlung der Vermögensv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erst- und der Zweitkläger sind Gesellschafter der Drittklägerin. Zwischen der Drittklägerin und der Beklagten kam 1997 ein Agenturvertrag zustande. Dieser Vertrag wurde durch den Vertrag vom 15. 1. 1999 ersetzt, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden gewesen wäre. Nach Punkt II des Agenturvertrags sind die Provisionsbestimmungen des "HVG" nicht einmal subsidiär anzuwenden. Punkt X sieht vor, dass die Bestimmungen des Handelsvertretergesetzes ... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24HVertrG §27HVertrG §28 Abs1
Rechtssatz: § 24 HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden. Paragraph 24, HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 264/02f Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 264/02f Veröff: SZ 2002/172 ... mehr lesen...