Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Plankel, Dr. Herwig Mayrhofer, Mag. Stefan Ganahl, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb von 1. April 2004 bis 30. September 2007 eine Tankstelle in *****. Das auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertragsverhältnis wurde von der beklagten Partei zum 30. September 2007 durch Kündigung beendet. Der Kläger begehrt nach Kündigung des Tankstellen-Agenturvertrags als Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Abs 1 HVertrG brutto 63.537 EUR sA. Diesen Anspruch errechnete der Kläger unter Zugrundelegung der letzten von ihm verdienten Jahresprovision von 115.... mehr lesen...
Norm: HVertrG §24HVertrG §27HVertrG §28 Abs1
Rechtssatz: § 24 HVertrG ist im Verhältnis Versicherer - selbständiger Versicherungsvertreter analog anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 264/02f Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 264/02f Veröff: SZ 2002/172 8 ObA 65/06a Entscheidungstext OGH 23.11.2006 8 ObA 65/06a ... mehr lesen...