Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Werner G*****, vertreten durch Dr. K. H. Plankel ua, Rechtsanwälte in Dornbirn, gegen die beklagte Partei A***** G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war aufgrund eines mit der Beklagten geschlossenen Vertrags vom 9. Juni 1997, welcher später ergänzt wurde, zunächst als „Agentin" und dann als „Führungsagentin" für die Beklagte tätig, mit 28. Feber 2003 endete das Vertragsverhältnis. Der Unternehmensgegenstand der Beklagten umfasst die Vermittlung von Versicherungsverträgen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen, die Beratung in Versicherungsangelegenheiten, die Vermittlung von Finanz... mehr lesen...
Begründung: Der Unternehmensgegenstand der Beklagten umfasst die Vermittlung von Versicherungsverträgen einschließlich fondsgebundener Lebensversicherungen und die Beratung in Versicherungsangelegenheiten, die Vermittlung von Finanzierungen einschließlich der Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten, Leasingverträgen und Bausparverträgen, die Vermittlung von Wertpapieren, Anteilen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds und Veranlagungen, die Vermittlung der Vermögensver... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §1 Abs2
Rechtssatz: Die zum HVG ergangene Rechtsprechung, wonach das HVG auf Subvertreter keine Anwendung finde, ist überholt, weil gemäß der ausdrücklichen Anordnung in § 1 Abs 2 HVertrG der Unternehmer auch ein Handelsvertreter sein kann. Es schadet nicht, dass der Handelsvertreter nicht im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners, sondern eines Dritten handelt (hier: Form einer echten Untervertretung, weil unmittelbare ... mehr lesen...
Norm: HVertrG 1993 §1 Abs1HVertrG 1993 §1 Abs2
Rechtssatz: § 1 des HVertrG spricht ganz allgemein von der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen. Handelsvertreter ist somit nicht nur der Warenvertreter, sondern auch derjenige, der mit der Vermittlung oder dem Abschluss anderer Geschäfte ständig betraut. Dass Inhalt der Vermittlungstätigkeit die „Vermittlung von Vermittlungstätigkeiten" ist, schadet w... mehr lesen...