Entscheidungen zu § 71 Abs. 1 HDG 2014

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/30 2001/09/0234

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist als "NUO" bei der Heeresunteroffiziersakademie in E tätig. Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 15. März 2000, Zl. 97/09/0354, zu entnehmen, auf dieses wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen. Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer mit Bescheid der Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen vom 20. November 1996 wie folgt für sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.2004

RS Vwgh 2004/6/30 2001/09/0234

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §3 Abs2 Z1;HDG 1994 §3 Abs4;HDG 1994 §71 Abs1;VStG §31 Abs3 impl;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Das Disziplinarverfahren wurde nicht mit dem an den Beschuldigten gerichteten Schreiben des Referatsleiters vom 1. Juli 1996, es sei beabsichtigt, gegen ihn ein Disziplinarverfahren einzuleiten, eingeleitet, sondern erst mit dem als "Verhandlungsbesch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/30 93/09/0159

Mit Beschluß vom 4. Dezember 1991 hatte die Disziplinarkommission für Unteroffiziere und Chargen beim Militärkommando Niederösterreich gegen den Beschwerdeführer gemäß § 68 Abs. 1 HDG, BGBl. Nr. 294/1985, das Disziplinarverfahren eingeleitet und zugleich gemäß § 5 Abs. 3 HDG beschlossen, dieses bis zum rechtskräftigen Abschluß des gerichtlichen Strafverfahrens zu unterbrechen. Der damals als Vizeleutnant beim Bundesheer Dienst versehende Beschwerdeführer wurde beschuldigt, am 21. Augu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1994

RS Vwgh 1994/6/30 93/09/0159

Index: 24/01 Strafgesetzbuch43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;HDG 1985 §2 Abs1;HDG 1985 §2 Abs4;HDG 1985 §58 Abs3;HDG 1985 §71 Abs1;StGB §11;
Rechtssatz: Aus einer allenfalls gegebenen Dienstfähigkeit des beschuldigten Soldaten läßt sich noch nicht die Diskretionsfähigkeit und Dispositionsfähigkeit gemäß § 11 StGB (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1994

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