Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/17 2003/17/0132

Mit Schreiben vom 20. November 2001 wurde die Beschwerdeführerin vom Magistrat der Stadt Wien von einem aushaftenden Abgabenrückstand der EB betreffend Abwassergebühren für eine näher bezeichnete Liegenschaft für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 10. Dezember 1998 von insgesamt EUR 465,32 (EUR 419,39 zuzüglich EUR 41,94 USt und EUR 3,99 Nebengebühren) in Kenntnis gesetzt. Da dieser Rückstand bei der Primärschuldnerin nicht ohne Schwierigkeiten einbringlich sei, seien die Voraussetzungen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.05.2004

RS Vwgh 2004/5/17 2003/17/0132

Index: L34009 Abgabenordnung WienL37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;GrStG §9 Abs1 Z1;Kanalräumungs- und KanalgebührenG Wr §23 Abs1;LAO Wr 1962 §18;
Rechtssatz: Gemäß § 18 Wr LAO ist die Ermessensentscheidung, die Beschwerdeführerin gemäß § 23 Abs. 1 Wr. K... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.2004

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