Entscheidungen zu § 6 GrStG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/21 91/15/0132

Mit Schriftsätzen vom 14. August 1981 und 3. November 1982 stellte die Beschwerdeführerin u.a. als Eigentümerin von zum Hafen Z gehörigen Grundstücken beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Grundsteuerbefreiung gemäß § 2 Z. 9 lit. a Grundsteuergesetz 1955 - GrStG. Diesem Antrag gab das Finanzamt in den sodann erlassenen Bescheiden (Grundsteuermeßbescheid zum 1. Jänner 1981 und zum 1. Jänner 1983) nur insoweit Folge, als die Hafenwasserfläche im Ausmaß von 72.350 m2 "nicht in die B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1993

RS Vwgh 1993/10/21 91/15/0132

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: GrStG §2 Z9 lita;GrStG §2 Z9 litb;GrStG §6;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Häfen" umfaßt nach der zur Bestimmung des § 4 Z 3 lit a deutsches GvStG vertretenen Lehre die mit Wasser bedeckten Flächen, die Böschungen sowie die Grundflächen der Kaimauern und die anderen zur Benutzung von Häfen erforderlichen Einrichtungen. Lagergebäude und andere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1993

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