Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft F. & P., eine OHG, beschäftigte in der Zeit vom 25. Dezember 1975 bis 31. Jänner 1976 in ihrem Hotelbetrieb gegen Entgelt in der Schweiz ansässige Musiker, die durch ein Konzert- und Theaterbüro vermittelt worden waren. Ein Steuerabzug von den Einkünften der Musiker wurde nicht vorgenommen. Mit Haftungs- und Zahlungsbescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. Feber 1979 wurde die Beschwerdeführerin für die Einbehalt... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5 EStG §99 Abs1 Z1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867
Rechtssatz:
EStG 1972; keine Bedenken gegen §99 Abs1 Z1; keine denkunmögliche Anwendung
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