Die beschwerdeführende Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleingesellschafter der beschwerdeführenden Partei ist A; dieser (und zwar vom 16. Juni 1987 bis zum 30. April 2002 sowie seit 4. Oktober 2006) sowie dessen Ehefrau H (seit 30. April 2002) sind die (jeweils selbständig vertretungsbefugten) Geschäftsführer der beschwerdeführenden Partei. A und H sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft K. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein mehrgeschoßiges Gebäud... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita; EStG 1988 §93 Abs4 Z3; EStG 1988 §95; KStG 1988 §8 Abs2; EStG 1988 § 27 heute EStG 1988 § 27 gültig von 01.07.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 27 gültig ab 01.07.2026 ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um ein Kreditinstitut. Strittig ist die Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen. Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde jeweils getrennte, einzelne Monate betreffende erstinstanzliche Bescheide über die "Heranziehung" des beschwerdeführenden Kreditinstitutes zur "Haftung für Kapitalertragsteuer", wobei die bestätigten Absprüche über "Haftung" für die Kalendermonate Oktober 1998, Dezember 1999,... mehr lesen...