Entscheidungsgründe: I. 1. Das Einkommensteuergesetz 1972, BGBl. 440, sah im Absatz 1 seines unter der Überschrift "Investitionsrücklage" stehenden §9 für die Fälle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs1 oder §5 die Möglichkeit vor, steuerfreie Rücklagen im Ausmaß bis zu 25 v.H. des Gewinns (vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung und nach Abzug aller anderen Betriebsausgaben) zu bilden. Der Absatz 3 dieses Paragraphen traf eine korrespondierende Regel... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs6EStG §9 Abs3AbgÄG 1988 ArtI Z2AbgÄG 1988 ArtII
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der rückwirkend inkraftgesetzten Verminderung
des Ausmaßes des der Investitionsrücklage entsprechenden steuerfreien
Betrages für - den Gewinn durch Überschußrechnung ermittelnde -
Einkommensteuerpflichtige gemäß ArtI Z2 AbgÄG 1988 ... mehr lesen...