Entscheidungsgründe: 1. Die im vorliegenden Zusammenhang relevanten Bestimmungen der §§9 und 14 Einkommensteuergesetz 1988 lauten in der hier maßgeblichen Fassung auszugsweise wie folgt: "Rückstellungen §9. (1) Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Ziffer eins Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. Ziffer 2 laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. Ziffer 3 sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. Ziffer 4 dro... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt EStG 1988 §9 EStG 1988 §14 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §9 Einkommensteuergesetz 1972 sah die Möglichkeit der Bildung steuerfreier Rücklagen im Ausmaß bis zu 25 v.H. des Gewinnes vor (Abs1 und 3), die gegen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder gegen jenen Betrag aufzulösen waren, der als Investitionsfreibetrag geltend gemacht hätte werden können (Investitionsrücklagen), wobei Rücklagen, die nicht bis zum Ablauf des der Bildung der Rücklage folgenden vierte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §9 EStG 1988 §122 Z3 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Im Juli 1983 kaufte E A von Dipl.Ing. H S die Liegenschaft EZ 1 KG Deutsch-Brodersdorf um 18 Mio S (wovon auf das Mobiliar des Schlosses 300.000 und auf das Zubehör zur Landwirtschaft 500.000 entfielen). Punkt XIII des Kaufvertrages stellt fest, daß der Käufer für eine Forderung von 3,5 Mio S ein Pfandrecht auf der Liegenschaft besitzt und sie zur Rettung dieses Pfandrechts erwirbt und daß deshalb die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt werde. N... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz StGG Art5 GrEStG 1955 §1 Abs2GrEStG 1955 §9 GrEStG 1987 §12 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...