Entscheidungen zu § 9 Abs. 9 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/19 89/13/0199

Anläßlich einer beim Beschwerdeführer vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. die Verfahren betreffend Einkommensteuer 1982 - 1986 wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide und gegen sämtliche Abgabenbescheide. Gleichzeitig beantragte er (soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch relevant), folgende Abgabenbeträge nach § 212 a BAO auszusetzen:     Einkommensteuer 1982            S 154.132,--     Einkommensteuer 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.05.1993

RS Vwgh 1993/5/19 89/13/0199

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §14 Abs4;EStG 1972 §9 Abs4;EStG 1972 §9 Abs9;
Rechtssatz: Die Anordnung des § 9 Abs 9 EStG 1972 ist als wechselseitige Ausschlußbestimmung zu verstehen. Hat der Abgabepflichtige daher im § 9 Abs 4 EStG 1972 näher bezeichnete Wertpapiere zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Investitionsrücklagen angeschafft, stehen diese Wertpapiere - auch in den Folgej... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1993

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