Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer betreibt ein Elektrounternehmen. Seine Firma ist im Handelsregister eingetragen. Er ermittelt den Gewinn gemäß §5 iVm §4 Abs1 Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972). römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer betreibt ein Elektrounternehmen. Seine Firma ist im Handelsregister eingetragen. Er ermittelt den Gewinn gemäß §5 in Verbindung mit §4 Abs1 Einkommensteuergesetz 1972 (EStG 1972). Das Finanzamt Deutschlandsberg hat mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §4 Abs1EStG §8 Abs2 Z1 lita B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zulet... mehr lesen...