Entscheidungen zu § 8 Abs. 4 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-34 von 34

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/18 88/14/0003

Für die erklärungsgemäß veranlagten Jahre 1983 und 1984 fand im Unternehmen der Beschwerdeführer, das nach eigenen, patentierten Erfindungen Futtermittelzusätze herstellt, eine Betriebsprüfung statt, bei der der Prüfer unter anderem feststellte, daß für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen die vorzeitige Abschreibung nach § 8 Abs. 4 Z. 3 EStG 1972 zu Unrecht vorgenommen worden sei, weil mit diesen Wirtschaftsgütern entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auch zum Zweck der gew... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1992

RS Vwgh 1992/3/18 88/14/0003

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §8 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Wenn Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu einer über die Forschungstätigkeit hinausgehenden Produktion von im Handel frei erhältlichen Waren verwendet werden, dienen diese nach dem eindeutigen Wortlaut nicht ausschließlich und unmittelbar der Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen. Dies auch d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/18 89/14/0091

Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist unter anderem die Herstellung von Zellulose und Papier. Im Jahr 1981 schloß sie Verträge über die Errichtung einer neuen Sulfatzellstoffanlage ab, welche die bisher verwendete Anlage ersetzen sollte. Die Inbetriebnahme der neuen Anlage war für Mitte 1985 geplant, wobei zur Durchführung der Umstellungsarbeiten die Abschaltung der bestehenden Anlagen im 2. Halbjahr 1984 erfolgte. Für die nicht mehr benötigten Teile der bisherigen Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1990

RS Vwgh 1990/12/18 89/14/0091

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/14/0092 Besprechung in: ÖStZB 1991, 230;
Rechtssatz: Die Kürzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer allein reicht zur
Begründung: einer Absetzung nicht aus. Vielmehr rechtfertigt die bloße Absicht, Wirtschaftsgü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1990

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