Entscheidungen zu § 75 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS Vwgh 1988/3/15 87/14/0057

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §75 Abs1;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber durch 14 Monate keine Lohnsteuerkarte vorlegt, handelt schuldhaft, insb dann, wenn er es beim Ausfüllen der Haushaltsliste darauf anlegt, daß ihm eine zweite Lohnsteuerkarte erst gar nicht ausgeschrieben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0183

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers iZm der Vorlage der Lohnsteuerkarte an den (ehemaligen) Arbeitgeber dürfen nicht überspannt werden (hier: der Arbeitnehmer wurde fristlos entlassen, er bekämpfte die Entlassung erfolgreich in einem dreijährigen Prozeß vor dem Arbeitsgericht, der Arbeitgeber ließ dessen Urt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0183

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §75 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Verschulden des Arbeitnehmers an der Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte vorliegt, ist sowohl die Unterlassung einer Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage als auch die Dauer der unterlaufenen Verspätung als maßgeblich anzusehen (Hinweis E 26.6.1974, 700/74, VwSlg 4710 F/1974). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

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