Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat im Dezember 1999 sogenannte Zero-Bonds (Nullkuponanleihen) über die Klägerin erworben. Zero-Bonds sind eine Anleiheform, die eine Nominalverzinsung von Null aufweist. Anstatt der jährlichen Zinszahlung fällt der gesamte Zahlungsstrom, bestehend aus Kapitaltilgung und Zinserträgen, am Ende der Laufzeit an. Die gesamte Verzinsung kommt in einem hohen Disagio zum Ausdruck, wobei das Nominale mit einem laufzeitadäquaten Kapitalmarktzins abgezinst... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1157BAO §7 Abs1EStG §72 Abs1
Rechtssatz: Der Arbeitgeber, gegen den die Haftung für die nichteinbehaltene Lohnsteuer geltend gemacht wurde, kann mit seinem Regreßanspruch gegen den Arbeitnehmer als Steuerschuldner nur dann durchdringen, wenn er die Interessen des mithaftenden Arbeitnehmers während des Steuerprüfungsverfahrens entsprechend gewahrt hat. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...