Entscheidungsgründe: I. Die Bf. ist seit 1954 Eigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient. Der Einheitswert wurde zum 1. Jänner 1963 mit 528000 S festgestellt. Bis 1976 wurden bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom Finanzamt jährlich 2,5 vH dieses Einheitswertes als AfA angesetzt. römisch eins. Die Bf. ist seit 1954 Eigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, die der Erzielung v... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §2 Abs3 Z6EStG §7 Abs1EStG §16 Abs1 Z8 lita B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01... mehr lesen...