Entscheidungsgründe: I. 1. §67 Abs1 EinkommensteuerG 1972 sieht bei Bemessung der Lohnsteuer für neben dem laufenden Arbeitslohn gebührende "sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen)" eine günstigere Behandlung vor. Nach Abs11 ist diese Begünstigung in gewissen Fällen auch bei Veranlagung zur Einkommensteuer anzuwenden, nämlich - so die Stammfassung - bei der Veranlagung von: römisch eins. 1. §67 Abs1 EinkommensteuerG 1972 sieht bei Bemes... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG §47EStG §67 Abs11 Z1EStG §68 Abs5 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer ist österreichischer Staatsbürger und hat seinen Wohnsitz im Inland in der Nähe der Staatsgrenze. Er ist im Fürstentum Liechtenstein unselbständig tätig. Er ist Grenzgänger iS des Art15 Abs4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. 24/1971. Nach dieser staatsvertraglichen Bestimmung werden se... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG §33 Abs5EStG §67EStG §68 Abs5 idF BGBl 469/1974 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 ... mehr lesen...