Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 89;
Rechtssatz: Der für die Steuerbegünstigung von Erschwerniszulagen maßgebende Vergleich mit den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen ist im Rahmen der jeweiligen Berufssparte zu ziehen. Der Vergleichsrahmen darf allerdings nicht zu eng gezogen werden. So wäre es beispielsweise unzulässig, Anst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §68;
Rechtssatz: Arbeiten, die ihrer Art nach grundsätzlich weder die Gewährung einer Schmutzzulage noch einer Erschwerniszulage iSd § 68 EStG 1972 rechtfertigen, rechtfertigen solche steuerbegünstigte Zulagen auch dann nicht, wenn sie vorübergehend, infolge äußerer, durch die betreffende Arbeit selbst in keiner Weise bedingte Einflüsse unter unangenehm... mehr lesen...