Entscheidungen zu § 67 EStG 1988

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/8/24 8ObA85/98b

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Entscheidung | OGH | 24.08.1998

RS OGH 1998/8/24 8ObA85/98b

Norm: EStG §67
Rechtssatz: Eine geldwerte Leistung für den Verzicht auf den Urlaubsanspruch stellt einen lohnsteuerpflichtigen sonstigen Bezug dar, da sie als Entlohnung für geleistete Arbeit während des Gebührenurlaubs und als Entschädigung für den Verzicht auf den Urlaub hingegeben wurde. Hier: Verzicht des Arbeitnehmers auf ihm zustehende Ersatzruhetage als Gegenleistung für die Privatnutzung eines PKW des Arbeitgebers. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.08.1998

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