Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. April 1985 wurde die von der Bf. im Jahr 1984 zu entrichtende Einkommensteuer festgesetzt. Die Finanzlandesdirektion hat hiebei die von der Bf. geleistete Zinsertragsteuer auf die Einkommensteuer mit der
Begründung: nicht angerechnet, die Zinsertragsteuer sei - im Gegensatz zur Einkommensteuer - eine Objektsteuer, die vom Schuldner de... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt EStG 1972 §46 Abs1 Z2 F-VG 1948 §6 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. ist Geschäftsführer des R und R L-GesmbH (künftig kurz: GesmbH), an der er mit 90 vH beteiligt ist. Er ist Angestellter dieser Gesellschaft und bezieht als solcher von ihr ein Gehalt. Er ist weiters (einziger) Kommanditist der R und R L-GesmbH & CO KG (künftig kurz: KG); als Komplementär der KG tritt die erwähnte GesmbH auf. römisch eins. 1. a) Der Bf. ist Geschäftsführer des R und R L-GesmbH (künftig kurz: GesmbH), an der er mit 90 vH ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art5 BAO §303 Abs1EStG §46 Abs1 Z2EStG §82 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07... mehr lesen...