Die Beschwerdeführerin hatte in ihrer vormaligen Gesellschaftsform als Aktiengesellschaft für das zweite Kalendervierteljahr 1987 eine Investitionsprämie unter anderem auch für ein von ihr entwickeltes Softwarepaket mit Entwicklungskosten von S 21,646.330,-- geltend gemacht. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde lehnte diese die Gewährung der Investitionsprämie für das Softwarepaket mit der Begründung: ab, daß der überwiegende Einsatz des Softwarepakets ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;InvestPrämG §2 Abs2;InvestPrämG §8;VwRallg;
Rechtssatz: Ausf zum Inhalt des Begriffes "Wirtschaftsgut" auf dem Gebiete der Software; einerseits Software als das geheimzuhaltende Entwicklungsprodukt, das durch Vergabe von Lizenzrechten an Anwender ve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem nach einer abgabenbehördlichen Prüfung im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde Aufwendungen für die Anschaffung von Zahngold durch die beschwerdeführende Zahnärztin nur insoweit als Betriebsausgaben, als sie auf die Beschaffung eines Fünfjahresvorrates entfielen, und ließ auch den Vorsteuerabzug nur in diesem Umfang zu. Weitgehend dem Urteil des BFH vom 12. Juli 1990, IV R 137-138/89, folgend führte sie im wesentlichen aus: Bei der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §30;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, über Zeitpunkt und Umfang der Vorratsbeschaffung zu bestimmen. Angehörige von freien Berufen können Betriebsvermögen allerdings nur entsprechend den Erfordernissen ihres Berufes bilden. Die Eingehung von Geschäften zur dauernden oder spek... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK 1996, A 201 - 204;
Rechtssatz: In den tatsächlich geleisteten Gesellschaftereinlagen, deren Verbuchung als freie Rücklage und deren späterer Verwendung zu Ausschüttungen sind keine Scheingeschäfte zu erblicken. Für eine Umdeutung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §6;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK 1996, A 201 - 204;
ÖStZ 1996, S 222 - 225; Kritik von Ferch
ÖStZ 1995/6, S 104-108;
Rechtssatz: Selbst wenn der Gesellschafterzuschuß einer GmbH von Anfang an nicht dazu bestimmt war, das Betriebskapital einer anderen GmbH auf Dauer zu stä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer und eine weitere Anzahl von Personen erwarben mit einem Kaufvertrag vom 12. Dezember 1986 die Liegenschaft EZ nnnn KG XY, Gerichtsbezirk Innere Stadt (Straßenbezeichnung Wien m1, N-Gasse 1). Nach einem im Jahre 1986 unter der Bezeichnung "Wiener Bauherrenmodelle - Angebot zur Beteiligung" von der V-Gesellschaft m.b.H., Wien, aufgelegten Prospekt sollte eine Neugestaltung des auf der Liegenschaft befindlichen Gebäudes erfolgen. Als Finanzierungsbedarf wurden im Pro... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind mit weiteren Personen Miteigentümer der Liegenschaft W, N-Gasse 10. In einer mit 1. Oktober 1985 datierten "Dokumentationmappe", die die Überschrift "Miteigentümergemeinschaft und Ausbau Wohnhaus W, N-Gasse 10" trägt, sind Angaben über den (damals geplanten) Umbau des angeführten Gebäudes enthalten. Danach war als Bauherr die Miteigentümergemeinschaft vorgesehen. "Konzeption, Finanzierungsbeschaffung und -bearbeitung" obliege dem Institut N-GmbH (in der Folge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §12;VwRallg;
Rechtssatz: Die Schlußfolgerung der AbgBeh, die Miteigentümer und Vermieter seien nicht "Bauherren" der Instandsetzung des Gebäudes gewesen, hat in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht Auswirkungen allenfalls auf die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §28 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0186
Rechtssatz: Die Vermietung des in Rede stehenden Gebäudes stellt an sich eine na... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hatte 1982 von einer Bank ein Grundstück mit Werkshalle und Bürogebäude für fünf Jahre gemietet. Es war vereinbart, daß der Mietvertrag nach Ablauf der Vertragszeit ohne Kündigung erlischt und alle nicht demontierbaren Investitionen mit Ende des Mietvertrages entschädigungslos ins Eigentum des Vermieters übergehen. Die Beschwerdeführerin erhielt gleichzeitig auf Dauer des Mietvertrages vom Vermieter ein Kaufanbot hinsichtlich der Liegenschaft. Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §5;EStG 1972 §7 Abs1;GmbHG §115;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Für die Nutzungdauer von Einbauten in ein Mietobjekt ist der Sachverhalt maßgebend, der sich zur Abschätzung der Frage am Bilanzstichtag d... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normiert nicht neue, von § 4 Abs 1 in Verbindung mit § 1 GrEStG 1955 unabhängige steuerpflichtige Tatbestände. Daher bleibt auch der Verkäufer im Falle der nachträglichen Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 Steuerschuldner. Diesem Umstand muß der Verkäufer - auch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für innere Medizin. Am 19. September 1980 kam es in der über der Ordination des Beschwerdeführers gelegenen Wohnung zu einem mehrere Stunden andauernden Wasseraustritt, wodurch in den Ordinationsräumen - die zum Zeitpunkt des Schadensfalles wegen Urlaubs geschlossen waren - größere Schäden, und zwar an Wänden, Fußböden, Einrichtungsgegenständen und den technischen Geräten, entstanden. Der Beschwerdeführer erhielt im Zusammenhang mit diesem Schaden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0010 E 17. Jänner 1989 VwSlg 6372 F/1989 RS 3 Stammrechtssatz Eine Betriebseinnahme liegt schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlaßte geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
FJ 1994/9 S 197-208;
Rechtssatz: AusfzF der Steuerpflicht von Schadenersatzleistungen einer Versicherung für Schadensfälle im Rahmen einer Ordination eines Arztes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989130261.X02 ... mehr lesen...
Mit der am 30. Dezember 1985 urkundlich abgeschlossenen, als Schenkungsvertrag bezeichneten Vereinbarung übertrug der Beschwerdeführer seinem Sohn den ihm als Kommanditist zustehenden Geschäftsanteil an der K-KG. Nach Punkt 4. der Vereinbarung behielt sich der im Jahr 1913 geborene Übergeber das volle und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an der abgetretenen Beteiligung (Kommanditeinlage) an der K-KG für sich und nach seinem Tode für seine im Jahr 1919 geborene Ehegattin vor. Das Fruc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161;
Rechtssatz: Daß die Bestellung eines Fruchtgenusses wirtschaftlich als "horizontale Aufspaltung des Vollrechtes Eigentum in... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat bis zum 31. März 1983 eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Am 24. März 1983 schloß sie mit der Y & Z KG einen Kaufvertrag (im folgenden: Kaufvertrag I) mit folgendem wesentlichem Inhalt ab: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Waltraud (auch Waltraude) K, 1210 Wien, X-Straße 131, als Verkäuferin ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Irrelevant ist das Vorbringen eines Abgabepflichtigen (Käufers), lediglich am Standort interessiert zu sein, wo hingegen der Zustand der Gebäude und des beweglichen Zubehörs als unbedeutend anzusehen sei; denn unter dem nach § 4 Abs 1 EStG 1972 außer Ansatz bleibenden Wert des Grund und Bodens ist keineswegs eine ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren unter anderem Einkünfte als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile sich zu 90 % in seinem Eigentum befanden. Die restlichen 10 % Anteile an der GmbH gehörten seiner Ehegattin. Bei der GmbH fand eine Betriebsprüfung (BP) statt, die zu Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Kalkulationsdifferenzen bzw. auf Grund von erheblichen Buchführungsmängeln führte. Weiters wurden Teile der Werbungskosten als privat veranlaßter Aufwand de... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Die bei der Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft zugerechneten Mehrgewinne, die im Betriebsvermögen der Gesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, sind in der Regel wohl als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten, wobei, wenn das Ermittlungsverfahren nichts anderes ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte hat für ein von ihm geleastes KFZ vorzeitige Abschreibung geltend gemacht. Auf Grund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung vertrat das Finanzamt den Standpunkt, das Fahrzeug sei dem Leasinggeber und nicht dem Mitbeteiligten als Leasingnehmer zuzurechnen, weshalb es im Streitzeitraum nicht zum Betriebs(Anlage)vermögen des Mitbeteiligten gehört habe. Es könne daher hiefür die Investitionsbegünstigung nicht geltend gemacht werden. In seiner Berufung behauptete de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte 1988 Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft (35,21 ha), die nach Durchschnittssätzen ermittelt wurden, und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Geschäftshauses mit drei Geschäftseinheiten. Der Beschwerdeführer bewohnte in einem Vierkanthof seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Wohnräume mit einer Fläche von ca. 300 m2. In der Berufung gegen den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 1988 machte er erstmalig 80 v.H. Vorsteuer und ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Auch hinsichtlich eines Arbeitszimmers, das nicht in den Verband der dem Abgabepflichtigen als Haushalt dienenden Wohnung eingegliedert ist, muß die betriebliche Verwendung ein Ausmaß erreichen, das das Vorhandensein eines Arbeitszimmers unbedingt notwendig erscheinen läßt, um es als Betriebsvernmöge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Im Fall von Leasingverträgen, bei denen die Grundmietzeit erheblich kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, muß eine Kaufoption schon vor dem Streitzeitraum eingeräumt worden sein, um für diesen Zeitraum wirtschaftliches Eigentum am Leasinggut durch ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs1;
Rechtssatz: Zurechnung eines Kfz zum Betriebsvermögen des Leasingnehmers in Hinblick auf die diesem durch Hinweis des Leasinggebers als Antwort auf ein entsprechendes Begehren auf Branchenüblichkeit und Restkaufpreis (wie Monatsmiete lt E 5.12.1972, 2391/71, VwSlg 4464 F/1972) eingeräumte Kaufoption. ... mehr lesen...