Norm: BGB §843dEStG §24 Z1 litadEStG §34 Abs1dEStG §34 Abs2 Z2
Rechtssatz:
Als Verdienstentgang ist auch die vom Geschädigten gemäß § 24 Z 1 lit a, 34 Abs 1 und Abs 2 Z 2 dEStG dem Schadenersatz zu entrichtende ermäßigte Einkommensteuer sowie die allfällige anteilige Kirchensteuer anzuerkennen. Als Verdienstentgang ist auch die vom Geschädigten gemäß Paragraph 24, Ziffer eins, Litera a,, 34 Absatz eins und Absatz 2, Ziffer 2, dEStG d... mehr lesen...