1 Bei der mitbeteiligten Partei wurde eine gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für die Jahre 2009 bis 2011 durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass einem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug mit Anschaffungskosten in Höhe von 54.747 € zur Verfügung gestellt worden war. Für die Möglichkeit der Privatnutzung des Kfz leistete der Arbeitnehmer der mitbeteiligten Partei einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 384,50 €. Die mitbeteiligte Partei errechnete für die Privatn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §4 Abs7EStG 1988 §24 Abs4EStG 1988 §30a Abs2EStG 1988 §37 Abs2EStG 1988 §97 Abs2
Rechtssatz: Dass dem Steuerpflichtigen eingeräumte Wahlrechte zu unterschiedlichen Besteuerungsergebnissen führen, je nach dem, für welche der gesetzlich vorgesehenen Varianten sich der Steuerpflichtige entscheidet, ist keine Besonderhei... mehr lesen...