Entscheidungen zu § 27 EStG 1988

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2013/12/11 G63/2013

1. In der vorliegenden, durch einen Rechtsanwalt eingebrachten und als "Antrag gemäß Artikel 139 B-VG" bezeichneten Eingabe wird der Antrag gestellt, "§27 Abs1 EStG so aufzuheben, dass in Absatz 1 die Wortfolge 'aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Abs3)'" und "Absatz 3 zur Gänze entfällt". 2. Gemäß §15 Abs2 VfGG ist für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (unter anderem) die Bezugnahme auf den Artikel des Bundes-Verfassungsgesetzes, auf Grund dessen der Verfassungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.12.2013

RS Vfgh 2013/12/11 G63/2013

Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgVfGG §15 Abs2EStG 1988 §27
Leitsatz: Zurückweisung eines mit inhaltlichen Fehlern behafteten Antrags; fehlende Bezugnahme auf den maßgeblichen Artikel der Bundesverfassung kein verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Die Eingabe stützt sich zwar auf Art139 B-VG, das ist aber nicht jener Artikel, a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.12.2013

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