Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, wurde unter anderem Franz W***** (auch) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach § 11 FinStrG (Faktengruppe A I.), schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, wurde unter anderem Franz W***** (auch) des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG, teilweise als Beteiligter nach Paragraph 11, FinStrG (Faktengruppe A römisch eins.), schuldig erkan... mehr lesen...
Norm: EStG §23FinStrG §33
Rechtssatz: Verlustzuweisungen an atypische stille Gesellschafter sind unter steuerrechtlichen Aspekten über den Betrag ihrer Einlage hinaus grundsätzlich zulässig, sofern diese nicht vertraglich ausgeschlossen oder nicht im Verhältnis der Einlagen der Gesellschafter erfolgt sind. Entscheidungstexte 13 Os 57/00 Entscheidungstext OGH 31.01.2001 13 Os 57... mehr lesen...
Norm: ABGB §897ABGB §1053EStG 1953 §23
Rechtssatz: Abschluß eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft in einem späteren Zeitpunkt zur Vermeidung der Sanktion des § 23 EStG (Spekulationsfrist). Entscheidungstexte 1 Ob 47/62 Entscheidungstext OGH 14.03.1962 1 Ob 47/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS... mehr lesen...