Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer war seit 4. Oktober 1976 Rechtsanwaltsanwärter. Mit Antrag vom 29. Dezember 1976 begehrte er die Zuerkennung eines zusätzlichen Werbungskostenpauschales von 10% seiner steuerpflichtigen Bruttobezüge ab 1. Jänner 1977 und die entsprechende Eintragung gemäß §1 Abs1 Z5 der Verordnung BGBl. 698/1974 (im Hinblick auf den zeitlichen Anwendungsbereich richtig: Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. November 1975, BGBl. 597, über... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §17 Abs4WerbungskostenV 1975 §1 Abs1, §1 Abs1 Z5
Rechtssatz: Werbungskostenverordnung 1975; keine Bedenken gegen §1 Abs1 Z5 im Hinblick auf das Gleichheitsgebot; Nichtanwendung gegenüber einem Rechtsanwaltsanwärter - keine Willkür Entscheidungstexte ... mehr lesen...