Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden. Die Beschwerdeführerin und zwei physische Personen, welche ihren Wohnsitz ebenfalls in den Niederlanden haben, waren Kommanditisten der C. GesmbH & Co. KG (künftig: KG) in G. Komplementär war die R.C. GesmbH. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden. Die Beschwerdeführerin und zwei physische Personen, welche ihre... mehr lesen...
Index: 53 Wirtschaftsförderung53/01 Wirtschaftsförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art5 EStG 1967 §16 Abs2StrukturverbesserungsG §8, §8 Abs2, §8 Abs3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von ... mehr lesen...