Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 10. Dezember 2004 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Rahmen der Scheidung verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je 300 EUR für den 2000 geborenen Samuel und die 2002 geborene Sarah. Der Vater war damals zu 60 % an einer GmbH beteiligt, deren alleiniger Geschäftsführer er war. Am 25. März 2008 beantragten die durch ihre Mutter vertretenen Minderjährigen, die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters ab 1. April 2008 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.9.1988 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Scheidung lag ein Vergleich zugrunde, der den Vater verpflichtete, ab 1.7.1988 für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000 zu bezahlen. Dem lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von S 17.500 und das Fehlen weiterer Sorgepflichten zugrunde. Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 11.9.1987 zu 6 Cg 391/86 geschieden. Anläßlich der Scheidung schlossen die Parteien einen Vergleich über die Scheidungsfolgen, in dem es unter anderem heißt: "1. a) Der Erstantragsteller verpflichtet sich an die Zweitantragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 6.000,-- beginnend am 1.7.1987, jeweils am Ersten eines Monates im vorhinein mit fünftägigem Respiro bei Zwangsfol... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 ABGB §140 BdEStG §14HGB §198 Abs8 Z1 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gült... mehr lesen...