Entscheidungsgründe: I. §9 Einkommensteuergesetz 1972 sah die Möglichkeit der Bildung steuerfreier Rücklagen im Ausmaß bis zu 25 v.H. des Gewinnes vor (Abs1 und 3), die gegen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder gegen jenen Betrag aufzulösen waren, der als Investitionsfreibetrag geltend gemacht hätte werden können (Investitionsrücklagen), wobei Rücklagen, die nicht bis zum Ablauf des der Bildung der Rücklage folgenden vierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §9 Einkommensteuergesetz 1972 sah die Möglichkeit der Bildung steuerfreier Rücklagen im Ausmaß bis zu 25 v.H. des Gewinnes vor (Abs1 und 3), die gegen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder gegen jenen Betrag aufzulösen waren, der als Investitionsfreibetrag geltend gemacht hätte werden können (Investitionsrücklagen), wobei Rücklagen, die nicht bis zum Ablauf des der Bildung der Rücklage folgenden vierte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §9 EStG 1988 §122 Z3 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG §9 EStG 1988 §122 Z3 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013... mehr lesen...