Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §116;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;
Rechtssatz: Die rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes (der Gd) über die Erhöhung des Hauptmietzinses ist gem § 107 EStG 1988 für die Abgabenbehörde bindend. Diese ist nicht berechtigt, das Vorliegen einer Mietzinserhöh... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den Bescheid des Finanzamtes, mit dem der Beschwerdeführerin Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG 1988 zuerkannt worden war, gemäß § 299 Abs. 1 lit. b BAO mit der Begründung: auf, es sei offenkundig, daß in dem im Gerichtsbeschluß festgesetzten Gesamterfordernis für das betreffende Haus neben den Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten auch umfangreiche Aufwendungen für nützliche Verbesserungsarbeiten im Si... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §107;EStG 1972 §27 Abs5;
Rechtssatz: Ebenso wie als Erwerber von Teilschuldverschreibungen iS des § 107 EStG 1972 nur derjenige in Betracht kam, auf dessen Rechnung die Teilschuldverschreibungen erworben wurden (Hinweis auf E 24.9.1974, 1080/74; 28.1.1980, 801/79; 14.10.1981, 81/13/0037; 16.12.1981, 2900/80; 16.3.1983, 81/13/0013; 25.9.1985, 84/13/0035;... mehr lesen...