Entscheidungen zu § 107 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-123 von 123

RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0203

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §116;EStG 1972 §106a;EStG 1988 §107; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 186;
Rechtssatz: Die rechtskräftige Entscheidung des Gerichtes (der Gd) über die Erhöhung des Hauptmietzinses ist gem § 107 EStG 1988 für die Abgabenbehörde bindend. Diese ist nicht berechtigt, das Vorliegen einer Mietzinserhöh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/12/21 89/14/0203

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den Bescheid des Finanzamtes, mit dem der Beschwerdeführerin Mietzinsbeihilfe nach § 107 EStG 1988 zuerkannt worden war, gemäß § 299 Abs. 1 lit. b BAO mit der Begründung: auf, es sei offenkundig, daß in dem im Gerichtsbeschluß festgesetzten Gesamterfordernis für das betreffende Haus neben den Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten auch umfangreiche Aufwendungen für nützliche Verbesserungsarbeiten im Si... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1989

RS Vwgh 1987/11/24 87/14/0011

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §107;EStG 1972 §27 Abs5;
Rechtssatz: Ebenso wie als Erwerber von Teilschuldverschreibungen iS des § 107 EStG 1972 nur derjenige in Betracht kam, auf dessen Rechnung die Teilschuldverschreibungen erworben wurden (Hinweis auf E 24.9.1974, 1080/74; 28.1.1980, 801/79; 14.10.1981, 81/13/0037; 16.12.1981, 2900/80; 16.3.1983, 81/13/0013; 25.9.1985, 84/13/0035;... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1987

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