Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei stellte mit Schreiben vom XXXX einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und machte an der antragsgegenständlichen Adresse einen XXXX-Personen-Haushalt sowie als Anspruchsgrundlage die Bezüge von Pflegegeld und einer Pension geltend. 1. Die beschwerdeführende Partei stellte mit Schreiben vom römisch 40 ... mehr lesen...